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Wie funktioniert eine Sicherungsübereignung sachenrechtlich ?
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Die Sicherungsübereignung wird mit Hilfe des sog. Besitzkonstitut, § 930 BGB, vollzogen. Dabei wird die Übergabe der Sache dadurch ersetzt, dass der Veräußerer mit dem Erwerber ein sog. Besitzmittlungsverhältnis gem. § 868 BGB vereinbart. Ein typisches Besitzmittlungsverhältnis ist die Ver-wahrung einer Sache. Speziell bei der Sicherungsübereignung besteht das Besitzmittlungsverhältnis in einer Treuhandvereinbarung zwischen Veräuße-rer und Erwerber.
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