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Welche drei Gewährleistungsrechte bei der Fehlerhaftigkeit einer vom Verkäufer geleisteten Sache kann der Käufer möglicherweise geltend machen?
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Zunächst den Rücktritt gemäß § 437 BGB, also die Rückgängigmachung des Kaufes. Des weiteren die Minderung ebenfalls nach § 437 BGB, also die Herabsetzung des Kaufpreises. Darüber hinaus den Schadensersatz gem. § 437 BGB. Für den Gattungskauf gilt gleiches. Zu beachten ist aber stets, dass zunächst gem. § 439 BGB ein Nachbesserungsanspruch besteht.
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