 |
Der Begriff des Kaufs! Worüber müssen sich die Parteien insbesondere bei Kaufvertragsabschluss einigen?
|
Der Kaufvertrag ist ein typischer Fall eines gegenseitigen Vertrages. Ge-mäß § 433 I 1 wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (§ 433 II).
Bei Vertragsschluss müssen sich die Parteien insbesondere einigen über:
- den Kaufgegenstand
- den Kaufpreis.
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|