 |
Vorgehensweise beim Treppenverfahren
|
Vorgehensweise beim Treppenverfahren:
1. Die Hilfskostenstellen werden im BAB so angeordnet, dass keine vorgelagerte Hilfskostenstelle von einer nachgeordneten Hilfskostenstelle beliefert wird.
2. Der Verrechnungssatz der ersten Hilfskostenstelle berechnet sich indem die gesamten Kosten durch die erbrachte Leistung dividiert werden.
3. Alle Kostenstellen werden anteilsmäßig mit den Kosten der ersten Hilfskostenstelle belastet.
4. Der Verrechnungssatz der zweiten Hilfskostenstelle errechnet sich wie in Nummer 2 plus den verrechneten Kosten der vorgelagerten Hilfskostenstelle.
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|