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Was ist ein Vorkaufsrecht und welche Wirkungen hat seine Ausübung?
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Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, einen Kaufver-trag mit dem Verpflichteten mit dem Inhalt zustande zu bringen, der zwi-schen dem Verpflichteten und einem Dritten vereinbart worden ist.
Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kaufvertrag zwi-schen dem Berechtigten und dem Verpflichteten wirksam zustande und zwar mit dem Inhalt, den der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.
Die Wirksamkeit des Kaufvertrages zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten bleibt hiervon unberührt.
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