 |
Kann § 656 BGB analog auf sog. Partnerschaftsvermittlungsverträge ange-wandt werden?
|
Die analoge Anwendung des § 656 BGB auf sog. Partnerschaftsvermitt-lungsverträge ist sehr umstritten:
a) Der BGH hat dies ausdrücklich bejaht, denn Zweck des § 656 sei es heu-te, die Intimsphäre zu schützen. Auch bei Partnerschaftsvermittlungsverträ-gen bestehe ein solches schützenswertes Diskretionsbedürfnis des Kunden, zumal sich Ehe- und Partnerschaftsvermittlungsverträge praktisch nicht trennen lassen.
b) Nach der Auffassung eines Teils der Literatur ist eine analoge Anwen-dung des § 656 BGB dagegen zu verneinen. Dessen Anwendungsbereich sei auf die „klassische Heiratsvermittlung“ beschränkt.
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|